Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Im Rahmen von Vereinsversicherungen sind in der Regel nur die Mitglieder des Vereins selbst (Sportler, Trainer, Betreuer, Vorstände, Kassenwart etc.) sowie bei einigen Versicherungsgesellschaften zusätzlich Funktionäre, speziell für Veranstaltungen angestellte Mitarbeiter sowie ehrenamtlich tätige Helfer mit im Versicherungsschutz eingeschlossen. Doch wie verhält es sich bei Veranstaltungen, zum Beispiel im Breitensport, an denen auch Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen? So führen viele Sportvereine regelmäßig Veranstaltungen durch, an denen jedermann teilnehmen kann. Dies geschieht beispielsweise auch im Rahmen von Schnupperkursen beziehungsweise Einführungsveranstaltungen, um neue Mitglieder zu gewinnen.
Auch für solche vereinsfremden Personen sollten entsprechende Absicherungsmaßnahmen getroffen werden. Dies kann durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für Nichtmitglieder geschehen.
Insbesondere im sportlichen Bereich sind Nichtmitglieder eines Vereins oftmals hinsichtlich von Versicherungsschäden gefährdeter als die Vereinsmitglieder. Dazu ein Beispiel: Ein Leichtathletikverein führt ein Turnier durch, an dem grundsätzlich jedermann teilnehmen kann. Die Vereinsmitglieder sind gut trainierte Sportler, die ihren Körper kennen und mit den Belastungen beim Turnier umzugehen wissen. Nehmen jedoch Nicht-Vereinsmitglieder teil, so können diese ihre Leistungsfähigkeit und die Gefahren beim Sport oftmals nicht einschätzen und unterliegen daher einer wesentlich größeren Gefahr, körperliche Schäden zu erleiden.
Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass jeder Verein, der regelmäßig Veranstaltungen für den Breitensport durchführt, eine entsprechende Zusatzversicherung für Nichtmitglieder abschließt. Eine solche Versicherung kann entweder pauschal für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel ein Jahr), oder für jede Veranstaltung eigenständig abgeschlossen werden. Welche Variante die bessere ist, muss individuell herausgefunden werden. Vereine, die lediglich einmal im Jahr eine Breitensport-Veranstaltung durchführen, sind mit der Einzelversicherung oft besser beraten.
Wichtig: Wenn Vereine die Teilnahme an Übungsstunden für Vereinsfremde mit einer so genannten Schnupperkarte anbieten, die vorher vom Interessenten erworben werden muss, ist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung oft nicht nötig, sofern bereits eine Unfallversicherung für Mitglieder des Vereins besteht. Teilnehmer mit einer solchen Schnupperkarte sind jedoch in der Regel im Versicherungsschutz dieser Unfallversicherung mit eingeschlossen. Da dies jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall ist, sollte der Verein zunächst die Verträge genau prüfen und dadurch feststellen, ob der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für Nichtmitglieder wirklich notwendig ist.
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