Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Einführung und Informationen zu notwendigen und möglichen Versicherungen innerhalb der Jugendarbeit in Vereinen, Kirchen, Sport und in Verbänden.
Welche versicherungsrelevante Risikofälle können im Rahmen der Jugend- und Vereinsarbeit auftreten? Die Schadensfälle, welche im Rahmen der Jugend- und Vereinsarbeit auftreten können, sind so vielfältig wie das Leben selbst.
Versicherungsschutz im Ehrenamt in Vereinen und Verbänden: zunächst ist anzumerken, dass Versicherungen im Rahmen von Vereinen und Verbänden jeweils individuell auf die Vereinstätigkeit beziehungsweise den Vereinszweck zugeschnitten werden müssen. Nicht jeder Verein oder Verband benötigt die gleichen Versicherungen.
Grundabsicherung: welche Absicherungen sind im Rahmen einer Sammelversicherung für Verbände und Trägergesellschaften sinnvoll und möglich?
Eine Unfallversicherung ist als Sammelversicherung für Verbände und Trägergesellschaften absolut obligatorisch. In einer Sammel-Unfallversicherung sind alle Mitglieder eines Vereins, deren Betreuer sowie Reisebegleiter und freiwillige Helfer, die bei Vereinsfeiern oder Gruppenreisen eingesetzt werden, mitversichert.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur für die Übernahme berechtigter Ansprüche zuständig, sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. In diesem Fall fungiert sie quasi als Rechtschutzversicherung und kann dem Verein damit helfen, unberechtigt an ihn herangetragene Schadensersatzansprüche abzuwehren.
Auch eine Rechtschutzversicherung kann als Sammelversicherung durch einen Träger oder Verband abgeschlossen werden. Sie gilt in diesem Fall sowohl für den Verein selbst als auch für dessen Mitglieder. Die Rechtschutzversicherung kann also entweder dann zum Einsatz kommen, wenn ein einzelnes Mitglied im Rahmen seiner Vereinstätigkeit Unterstützung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen benötigt, aber auch dann, wenn rechtliche Ansprüche an den Verein selbst gestellt werden.
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Schaden, wenn finanzielle Mittel oder vereinseigene Gegenstände durch Beraubung, Unterschlagung beziehungsweise Diebstahl entwendet werden. Die Vertrauensschadenversicherung springt aber auch dann ein, wenn vereinseigene Gegenstände oder Einrichtungen durch Vandalismus beschädigt werden.
Wann sollte man einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen? Führt der Verein nun besondere Veranstaltungen in regelmäßiger Abfolge durch (zum Beispiel Gruppenreisen, Zeltlager, Discoabende, Ausflüge, Konzerte, Flohmärkte oder Ähnliches), muss der durch den Verband bestehende Versicherungsschutz durch den Abschluss zusätzlicher Versicherungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Grundabsicherung für die Jugendarbeit wird meist durch den Verband oder Träger des Vereins übernommen und über die Verbandsbeiträge abgedeckt. Bei den zusätzlich abzuschließenden Versicherungen geschieht die Finanzierung allerdings nicht durch den Träger bzw. Verband.
Um einen vollen Versicherungsschutz für alle teilnehmenden Kinder einer Veranstaltung zu gewährleisten, sollte der Jugendleiter beziehungsweise derjenige im Verein, der für den Abschluss der entsprechenden Versicherungen zuständig ist, die Versicherungsbedingungen so genau wie möglich studieren. Insbesondere die hier aufgeführten Fristen gilt es einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Grundsätzlich gilt für alle Schadensfälle: Erst einmal Ruhe bewahren. Weiterhin muss der Schaden innerhalb der in den Versicherungsbedingungen geforderten Frist beim Versicherer gemeldet werden. Um die Abwicklung zu beschleunigen, können Sie den Schaden zunächst telefonisch melden und im Nachhinein ein Schadensprotokoll beim Versicherer einreichen.
Im Anschluss möchten wir Ihnen einen genauen Überblick über alle auf dem Markt befindlichen Versicherungsformen und -modelle gegeben, die für die Absicherung von Jugendgruppen im Rahmen der Jugend- und Vereinsarbeit infrage kommen könnten.
Die normale Haftpflichtversicherung, welche jeder Verein besitzt, deckt in der Regel alle vereinsüblichen Veranstaltungen ab. Dabei kann es sich beispielsweise um regelmäßige Wettbewerbe, Trainings, Besprechungen oder auch in regelmäßigen Abständen abgehaltene Treffen handeln. Bei Veranstaltungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, z. B. Jubiläumsfeiern, Sportwettkämpfe mit öffentlicher Beteiligung oder Aktivitäten, die zusammen mit anderen Veranstaltern abgehalten werden, reicht der Schutz durch die normale Vereinshaftpflicht jedoch oft nicht aus.
Auch für solche vereinsfremden Personen sollten entsprechende Absicherungsmaßnahmen getroffen werden. Dies kann durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für Nichtmitglieder geschehen.
Viele Fahrten, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten wie Turnieren, Auswärtsspielen, Ausflügen etc. notwendig sind, werden von den Vereinsmitgliedern beziehungsweise deren Angehörigen in privaten Fahrzeugen zurückgelegt. In den Versicherungsschutz durch die Pkw-Zusatzversicherung fallen alle Fahrten zu Wettkämpfen, Sportturnieren, Trainingslagern, Jugendfreizeiten, Sitzungen, Lehrgängen und vieles mehr.
Die Dienstreisehaftpflichtversicherung bezieht sich auf alle privat genutzten Personenkraftwagen und motorisierten Zweiräder, mit denen Dienstfahrten durchgeführt werden.
Versicherung für Lagermaterial, Freizeitmaterial und Zeltlagerausrüstungen: Insgesamt ist der Leistungsumfang bei der Lagermaterialien-Versicherung sehr unterschiedlich. Hier sollte genau darauf geachtet werden, dass dieser Umfang den Anforderungen und Bedürfnissen des Vereins gerecht wird.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften kann eine Transportversicherung nicht als pauschale Versicherung abgeschlossen werden. Das bedeutet, die Police muss jeweils auf die individuellen Bedingungen abgestimmt werden. Dabei kommt es zum Beispiel auch darauf an, welchen Wert die transportierten Waren haben, und wie empfindlich diese gegen Schäden während des Transportes sind.
Wird ein Vereinsgebäude errichtet und der Verein selbst ist der Bauherr, so sollte diesbezüglich eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Baustellen sind immer mit erhöhten Risiken vielerlei Art verbunden.
Wie bei jedem privat genutzten Wohnhaus auch, sollten Vereinsgebäude durch eine Gebäudeversicherung gegen Schäden durch die Einwirkung höherer Gewalt und Ähnliches abgesichert werden. Einige Versicherer halten hierzu spezielle Policen für Vereinsgebäude und Grundstücke bereit, andere fordern den Abschluss einer gewerblichen Betriebsgebäudeversicherung.
Sportvereine verfügen in der Regel über besonders wertvolle Gegenstände: Boote und sonstige Wasserfahrzeuge beziehungsweise Sportgeräte. Zwar ist für jedes Boot grundsätzlich eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen, diese deckt jedoch nur Schäden ab, die durch den Versicherten oder einen durch diesen berechtigten Nutzer des Wasserfahrzeugs an der Gesundheit, dem Vermögen oder den Sachen Dritter entstehen.
Wie der Name bereits andeutet, eignet sich die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung (oft auch nur „Pferdeversicherung“ oder „Pferdehaftpflichtversicherung“ genannt) insbesondere für Reit- und Fahrvereine. Es handelt sich hierbei um eine reine Haftpflichtversicherung.
Versicherungen speziell für Gruppen- und Jugendreisen sind die am häufigsten geforderten Zusatzversicherungen für die Jugend- und Vereinsarbeit.
Der Abschluss einer Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter ist seit über 15 Jahren in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesem Reiseveranstalter um ein gewerbliches Unternehmen oder einen gemeinnützigen Verein handelt.
Die kombinierte Versicherung besteht aus einer Reise-Krankenversicherung, einer Reise-Unfallversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung. Damit sind die Grundrisiken soweit abgedeckt, individuelle Zusatzversicherungen können aber nach Belieben hinzugenommen werden.
Oftmals ist in den Versicherungen, die über den Träger oder Verband des jeweiligen Vereins bestehen, bereits eine Unfallversicherung enthalten. Doch Vorsicht: In der Regel handelt es sich dabei nicht um eine spezielle Reiseunfallversicherung, sondern lediglich um eine Unfallversicherung für die gewöhnliche Vereinsarbeit am Ort.
Eine Besonderheit ist allerdings bei der Inanspruchnahme einer Reisekrankenversicherung zu beachten: Insbesondere bei Auslandsreisen ist es gang und gäbe, dass die Kosten für die medizinische Behandlung des Erkrankten zunächst vorgelegt werden müssen. Die Versicherung in Deutschland erstattet erst nach der Rückkehr dem Versicherten die ausgelegten Kosten.
Bei der Reisegepäckversicherung hat der Kunde in der Regel die Wahl zwischen einer einzelnen Versicherung für jeden Reiseteilnehmer sowie einer Versicherung für die gesamte Gruppe. Letztere ist meist ein ganzes Stück günstiger, geht aber weniger auf die Anforderungen jedes einzelnen Reiseteilnehmers ein.
Bei der GruppengepäckversicherungD ist die Rede von Gepäck (beispielsweise Sportgeräte, Trikots, Zelte, Infomaterial und Ähnliches), das für die gesamte Gruppe bestimmt ist, nicht für einen einzelnen Reiseteilnehmer. Solches Gruppengepäck wird in der Regel durch eine herkömmliche Reisegepäckversicherung nicht abgedeckt.
Bei Gruppenreisen bestehen viele Risikofaktoren. So könnte es passieren, dass der Reiseleiter beziehungsweise Organisator der Reise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder anderer privater Umstände ausfällt. In vielen Fällen kann dadurch die gesamte Gruppe die Reise letztendlich nicht antreten. Auch hierfür gibt es eine spezielle Gruppen-Reiserücktrittsversicherung. Weiterhin gibt es für Reisegruppen auch einer Reiserücktrittsversicherung, die sich auf jeden einzelnen Teilnehmer der Reise bezieht, aber für die gesamte Gruppe gebucht werden kann.
Eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung umfasst sämtliche Haftungsansprüche gegenüber dem Verein oder Organisator der Reise hinsichtlich seiner Funktion als Reiseveranstalter.
Neben vielen anderen Risiken besteht in der Jugend- und Vereinsarbeit auch immer die Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen, sei es mit Vereinsmitgliedern beziehungsweise Teilnehmern an Jugendfreizeiten etc. selbst, aber auch mit dritten Personen. Daher muss für diesen Zweck eine spezielle gewerbliche Rechtsschutzversicherung zusätzlich abgeschlossen werden.
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