Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Vertrauensschadenversicherung

Ein Vertrauensschaden kann immer dann entstehen, wenn Gelder oder Gegenstände durch Unterschlagung, Raub, Veruntreuung etc. abhanden kommen. Diese Taten können entweder von Vereinsmitgliedern oder durch vereinsfremde, dritte Personen verübt werden. In letzterem Fall zahlen allerdings nicht alle Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen aus, da der klassische Vertrauensschaden durch ein dem Verein bzw. der Gruppe angehöriges Mitglied verursacht wird.

Ein solcher, klassischer Vertrauensschaden könnte wie folgt aussehen: Im Rahmen einer Feier werden Gelder durch den Verkauf von Speisen, Getränken oder Ähnlichem eingenommen. Die Kasse bleibt während der Veranstaltung zwischenzeitlich mehrmals unbeaufsichtigt. Später beim Abrechnen stellt sich heraus, dass ein gewisser Teil der eingenommenen Gelder in der Kasse fehlt. Da die Kasse in einem Bereich steht, zu dem nur Vereinsmitglieder Zutritt haben, muss das Geld von einem Mitglied entwendet worden sein.

Um das Risiko solcher Schäden abzudecken, gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Sie ersetzt den entstandenen Schaden, wenn finanzielle Mittel oder vereinseigene Gegenstände durch Beraubung, Unterschlagung beziehungsweise Diebstahl entwendet werden. Die Vertrauensschadenversicherung springt aber auch dann ein, wenn vereinseigene Gegenstände oder Einrichtungen durch Vandalismus beschädigt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Schaden nachweislich durch ein Vereinsmitglied oder eine sonstige, dem Verein nahestehende Person verursacht wurde.

Der Geschädigte ist bei einem Vertrauensschaden also immer der gesamte Verein, insbesondere dessen Vorstandsmitglieder, der Kassenwart oder auch die Kassierer von Eintrittsgeldern etc. Ergibt sich ein Versicherungsfall ähnlich dem oben beschriebenen, wird die Versicherung den Schaden übernehmen und die entwendeten Gegenstände oder Gelder vollständig ersetzen. Daher gilt die Vertrauensschadenversicherung auch als eine erweiterte Form der Kreditversicherung.


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