Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Viele Fahrten, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten wie Turnieren, Auswärtsspielen, Ausflügen etc. notwendig sind, werden von den Vereinsmitgliedern beziehungsweise deren Angehörigen in privaten Fahrzeugen zurückgelegt. Nicht immer greift hier der Schutz einer bestehenden Kfz-Kaskoversicherung, zumindest nicht in vollem Umfang. Daher sollte für Vereinsfahrten mit dem privaten Pkw eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Versichert sind im Rahmen dieser Zusatzversicherung alle Unfallschäden an Fahrzeugen, die Fahrten im Auftrag des Vereins durchführen und dabei Personen und/oder Vereinsgegenstände befördern. Versichert sind sowohl Pkw als auch Anhänger, Krafträder oder Wohnmobile. Für Lastkraftwagen gilt die Pkw-Zusatzversicherung allerdings nicht, hier muss eine gesonderte Versicherungsform abgeschlossen werden.
In den Versicherungsschutz durch die Pkw-Zusatzversicherung fallen alle Fahrten zu Wettkämpfen, Sportturnieren, Trainingslagern, Jugendfreizeiten, Sitzungen, Lehrgängen und vieles mehr. Bei den meisten Versicherern kann der Verein zwischen einem Standard- und einem Komfortschutz wählen. Im Standardschutz sind die wichtigsten Leistungen wie das Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder die Weiterbeförderung der Insassen enthalten. Auch ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz wird vom Versicherer oft ohne Zusatzkosten gewährt. Das Komfortschutz-Paket enthält einige Erweiterungen, die jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll sind. Dazu zählen beispielsweise eine Insassen-Unfallversicherung, ein erweiterter Kaskoschutz sowie ein Schutz gegen den Verlust des Versicherungsrabattes bei der normalen Kfz-Versicherung nach einem Unfall.
Versichert sind neben den Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung auch Funktionäre, Trainer, Übungsleiter, Lizenzspieler, Angestellte sowie ehrenamtlich tätige Helfer und Betreuer. Manche Versicherer gewähren ihre Leistungen auch dann, wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden oder Veranstaltungen direkt am Wohnort stattfinden. In einigen Policen ist darüber hinaus ein Schutz auch bei so genannten Leerfahrten enthalten. Dabei handelt es sich um Fahrten von Personen, die nicht an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen beziehungsweise nicht Mitglied des Vereins sind. Diese Situation könnte sich beispielsweise dann ergeben, wenn ein Fahrer mehrmals zwischen Vereinsheim und Veranstaltungsort pendelt und die jeweilige Rückfahrt ohne Fahrgäste unternimmt. Auch für solche Fahrten sollte ein Versicherungsschutz gewährleistet sein.
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