Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Rechtschutzversicherung

Auch eine Rechtschutzversicherung kann als Sammelversicherung durch einen Träger oder Verband abgeschlossen werden. Sie gilt in diesem Fall sowohl für den Verein selbst als auch für dessen Mitglieder. Die Rechtschutzversicherung kann also entweder dann zum Einsatz kommen, wenn ein einzelnes Mitglied im Rahmen seiner Vereinstätigkeit Unterstützung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen benötigt, aber auch dann, wenn rechtliche Ansprüche an den Verein selbst gestellt werden.

Grundsätzlich kann eine Rechtschutzversicherung dabei zwei verschiedene Aufgaben erfüllen: sie dient einerseits zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Vereins oder seiner Mitglieder an Dritte, andererseits übernimmt sie auch die Verteidigung der Mitglieder, wenn an diese Schadensersatzansprüche herangetragen werden. So übernimmt die Rechtschutzversicherung beispielsweise alle Kosten für Anwälte, das Vorladen von Zeugen sowie für den Prozess selbst. Auch das Anfertigen eines Gutachtens durch einen Sachverständigen kann von einer Rechtschutzversicherung finanziert werden.

Den gesamten Verein kann eine Rechtschutzversicherung in verschiedenen Fällen vertreten. So kann es beispielsweise beim Anmieten eines Hauses rechtliche Probleme mit dem Vermieter geben. In diesem Fall vertritt die Rechtschutzversicherung den Verein als Organisation, nicht seine Mitglieder.

Neben dem Verein selbst und seinen Mitgliedern erstreckt sich eine Rechtschutzversicherung auch auf freiwillige Helfer, die beispielsweise im Rahmen von Wettkämpfen, Vereinsfeiern oder Veranstaltungen tätig werden. Gäste von Veranstaltungen sind allerdings in der Regel nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Zudem deckt eine Rechtschutzversicherung mehrere Bereiche ab. Dazu gehört beispielsweise der Straf-Rechtsschutz, der Schadenersatz-Rechtschutz, ein Rechtschutz für Grundeigentum und Miete sowie einen Vertrags-Rechtschutz. Für die Übernahme der Kosten ist es im Allgemeinen unerheblich, wie ein Rechtstreit vor Gericht letztendlich ausgeht. Das bedeutet, die Rechtschutzversicherung übernimmt auch die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Gerichtskosten, wenn das Verfahren für sein Mitglied verloren geht. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit kann eine Übernahme der Kosten ganz oder teilweise abgelehnt werden.


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