Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Wir haben im vorigen Abschnitt bereits ausführlich die Kfz-Zusatzversicherung für Vereinsfahrten vorgestellt. Sie gilt allerdings nur für Fahrten, die ausdrücklich vom Verein in Auftrag gegeben wurden. Oft trifft dies jedoch nicht zu, insbesondere dann, wenn Teilnehmer oder deren Eltern mit dem eigenen Pkw zu Veranstaltungen des Vereins fahren. Man muss also genau unterscheiden: wurde die Fahrt vom Verein angeordnet und dafür ein privater Pkw genutzt, oder begibt sich der Teilnehmer freiwillig mit seinem privaten Pkw auf diese Fahrt?
Für letzteren Fall kommt eine Dienstreise-Haftpflichtversicherung als umfassender Schutz infrage. Das Problem: Insbesondere bei Fahrzeugführern, die für ihr Fahrzeug lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, besteht die Gefahr, auf den Kosten für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs sitzen zu bleiben, wenn ein Unfall schuldhaft vom Fahrzeugführer herbeigeführt wurde oder dieser Unfall aufgrund höherer Gewalt geschehen ist, also faktisch niemand die Schuld trägt.
Durch den Abschluss einer Dienstreisehaftpflichtversicherung kann dieser Gefahr vorgebeugt werden. Sie bezieht sich auf alle privat genutzten Personenkraftwagen und motorisierten Zweiräder, mit denen Dienstfahrten durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz beginnt jeweils mit Antritt der Fahrt vom Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort und besteht so lange, bis dieser Ort nach der Rückkehr wieder erreicht ist. Unternimmt der Versicherte jedoch auf den Wegen zum Veranstaltungsort Fahrten, die nicht dem im Versicherungsvertrag bestimmten Zwecken dienen, so ruht die Dienstreise-Haftpflichtversicherung in dieser Zeit. Dieser Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn ein Teilnehmer einer Vereinsveranstaltung im privaten Pkw zum Veranstaltungsort unterwegs ist, zwischendurch jedoch einen Umweg fährt, um einen Freund zu besuchen. Dieser Umweg ist dann nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Wie bei fast allen Haftpflichtversicherungen, schließt die Versicherungsgesellschaft auch bei der Dienstreise-Haftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz aus, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zum betreffenden Unfall geführt hat. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss durchgeführt wurde. Für die Dienstreise-Haftpflichtversicherung kann eine individuelle Selbstbeteiligung vereinbart werden. Einige Versicherer bieten jedoch auch Policen völlig ohne Selbstbeteiligung an.
[ © Das Copyright liegt bei www.versicherungen-vereine.de | Versicherungen für die Freizeit- und Jugendarbeit in Vereinen]
nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.versicherungen-vereine.de