Versicherungen für Vereine
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Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter

Sicherlich wird sich der eine oder andere wundern, warum im Rahmen der Vorstellung von Reiseversicherungen an erster Stelle eine Insolvenzversicherung steht. Fakt ist jedoch, dass der Abschluss einer solchen Versicherung für einen Reiseveranstalter seit über 15 Jahren in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesem Reiseveranstalter um ein gewerbliches Unternehmen oder einen gemeinnützigen Verein handelt.

Grundsätzlich ist der Organisator der Jugendreise verpflichtet, eine Insolvenzversicherung abzuschließen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist.

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Abschluss eine Insolvenzversicherung für alle Reiseveranstalter, die keine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellen. Ausgenommen von der Pflicht sind also lediglich staatliche Institutionen, kirchliche Einrichtungen und Ähnliches.

Welchen Zweck hat eine solche Insolvenzversicherung und wie sehen die genauen Bedingungen aus?

Wie der Name bereits andeutet, sichert die Insolvenzversicherung die Reiseteilnehmer für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab. Dem Reiseteilnehmer entsteht durch die Insolvenz des Veranstalters automatisch ein Schadensersatzanspruch, den er ihm gegenüber geltend machen kann. Nur dann, wenn der Reiseveranstalter zuvor eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat, kann er diese Schadensersatzansprüche auf die Versicherungsgesellschaft übertragen. Das bedeutet: Im Falle einer Insolvenz können sich die Reiseteilnehmer mit ihren Forderungen an die Versicherungsgesellschaft wenden, die ihnen den Reisepreis erstatten wird.

Um die Abwicklung einer solchen Absicherung leichter zu machen, wurden vor einigen Jahren die sogenannten Sicherungsscheine für Reisen entwickelt. Mit ihnen lässt sich dokumentieren, dass der Reiseveranstalter seiner gesetzlich geforderten Pflicht zum Abschluss einer Insolvenzversicherung nachgekommen ist. Jeder Reiseteilnehmer erhält in diesem Zuge vor Antritt der Reise einen Sicherungsschein. Dieser Schein stellt sozusagen die Garantie für den Reisenden dar, dass im Falle einer Insolvenz die zuständige Versicherung für den ihm entstandenen Schaden aufkommt.


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