Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Sportvereine verfügen in der Regel über besonders wertvolle Gegenstände: Boote und sonstige Wasserfahrzeuge beziehungsweise Sportgeräte. Zwar ist für jedes Boot grundsätzlich eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen, diese deckt jedoch nur Schäden ab, die durch den Versicherten oder einen durch diesen berechtigten Nutzer des Wasserfahrzeugs an der Gesundheit, dem Vermögen oder den Sachen Dritter entstehen. Darüber hinaus fungiert die Botschaftspflichtversicherung auch als Rechtschutzversicherung und springt dann ein, wenn unberechtigte Forderungen an den Versicherten gestellt werden.
Zu unterscheiden ist bei der Versicherung von Wasserfahrzeugen grundsätzlich zwischen Segel- und Motorbooten, sowie Kanus und Ruderbooten. Für Segel- und Motorboote ist der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung (bei einigen Versicherungsgesellschaften auch „Sportboothaftpflichtversicherung“ genannt) gesetzlich vorgeschrieben. Hier verhält es sich ähnlich wie im Straßenverkehr, bei dem alle motorisierten Fahrzeuge grundsätzlich versichert werden müssen. Kleinere Boote wie Ruderboote oder Kanus dagegen benötigen einen solchen Versicherungsschutz nicht.
Doch selbst dann, wenn eine Bootshaftpflichtversicherung für die vereinseigene Boote abgeschlossen wurde, besteht immer noch die Gefahr von Beschädigungen durch den Eigentümer selbst oder einer von diesem autorisierten Person. Auch ein Diebstahl des Bootes stellt immer eine Gefahr dar. Für diesen Fall sollte eine Bootskaskoversicherung abgeschlossen werden. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung dient diese als Erweiterung für die Bootshaftpflichtversicherung und deckt alle Schäden am Boot selbst sowie den dort fest eingebauten Teilen ab. Auch Bootszubehör wie beispielsweise technische oder nautische Geräte sind bei den meisten Gesellschaften im Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Bootskaskoversicherung bietet ihren Schutz dabei über das ganze Jahr, also auch dann, wenn das Boot still liegt, beziehungsweise sich in einem Winterlager befindet. Auch bei Schäden, die auf den Transportwegen entstehen, springt die Versicherung mit ihrem Schutz ein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Diebstahl, Vandalismus sowie Schäden durch höhere Gewalt, z. B. unter Einwirkung von Hochwasser, Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Hagel. Auch bei Konstruktions- und Materialmängeln kann die Versicherung einspringen.
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