Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Wie Sie im Schadensfall vorgehen sollten

Grundsätzlich gilt für alle Schadensfälle: Erst einmal Ruhe bewahren. Sollten Personenschäden entstanden sein, so ist sich dieser selbstverständlich zuerst anzunehmen. Falls also jemand verletzt ist, sollten Sie zunächst einen Krankenwagen beziehungsweise Notarzt alarmieren, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten. Anschließend gilt es, in einigen Schadensfällen die Polizei einzuschalten - zumindest in solchen, die eine Aufnahme des Schadens beziehungsweise dessen Dokumentation von offizieller Seite erfordern (zum Beispiel Verkehrsunfälle, Beschädigung öffentlicher Sachen etc.).

An der Schadensstelle selbst sollten Sie keinesfalls etwas verändern, es sei denn, es geht um die erste Hilfe für verletzte Personen. Andernfalls belassen sie das gesamte Szenario so, wie Sie es nach Eintritt des Schadens vorgefunden haben. Ideal ist es, so früh wie möglich vom Schadensort möglichst detaillierte Fotos zu machen, je mehr, desto besser. Falls Sie keine polizeiliche Hilfe für die Aufnahme des Schadens in Anspruch nehmen möchten oder können, sollten Sie trotzdem so früh wie möglich ein Schadensprotokoll anfertigen. Notieren Sie in diesem Protokoll das Datum mit Uhrzeit sowie den Ort, an dem der Schaden entstanden ist. Anschließend notieren Sie die Namen und Adressen aller Beteiligten, also auch die von eventuellen Zeugen. Anschließend können Sie eine grobe Schilderung des Schadenshergangs schriftlich festhalten. Vergessen Sie dabei auch nicht, äußere Umstände wie beispielsweise die Witterungsbedingungen beziehungsweise Straßenverhältnisse und Ähnliches anzugeben, jedes noch so kleine Detail kann später von größter Wichtigkeit sein.

Sind fremde Personen am Schaden beteiligt - also Personen, die nicht zur Jugendgruppe gehören - sollten Sie selbstverständlich auch deren Namen und Adressen aufschreiben und eventuelle Aussagen schriftlich festhalten. Hüten Sie sich jedoch davor, konkrete Angaben zum Verschulden des Schadens im Beisein dieser Person zu machen, beziehungsweise eine Schuld Ihrerseits anzuerkennen. Auch Schuldzuweisungen gegenüber dritten Personen sollten Sie nach Möglichkeit unterlassen. Die Schuldfrage zu klären ist anschließend Sache der Versicherungsgesellschaft und/oder eines Gerichtes, nicht Ihre.

Weiterhin muss der Schaden innerhalb der in den Versicherungsbedingungen geforderten Frist beim Versicherer gemeldet werden. Um die Abwicklung zu beschleunigen, können Sie den Schaden zunächst telefonisch melden und im Nachhinein ein Schadensprotokoll beim Versicherer einreichen. Viele Versicherer stellen dabei vorgefertigte Formulare zur Verfügung, die anschließend nur noch ausgefüllt werden müssen. Vergessen Sie auch nicht, die am Schadensort gemachten Bilder mit dem Schadensbericht an den Versicherer weiterzureichen. Den Abschluss einer vollständigen Schadensmeldung an die Versicherung bilden alle notwendigen Unterlagen, die mit der Regulierung des Schadens in Zusammenhang stehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rechnungen, Quittungen oder Ähnliches handeln. Gehen Sie unbedingt auch Ihre Bankverbindung mit an, damit die Versicherungsleistung problemlos ausgezahlt werden kann.


[ © Das Copyright liegt bei www.versicherungen-vereine.de | Versicherungen für die Freizeit- und Jugendarbeit in Vereinen]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.versicherungen-vereine.de