Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.
Die Reiserücktrittsversicherung - auch als Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet - springt ein, wenn ein Reiseteilnehmer die geplante Reise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder wichtiger anderer privater Umstände nicht antreten kann. Bei den meisten Reiseveranstaltern fallen in diesem Fall Stornokosten an, beziehungsweise der Reiseteilnehmer muss einen Teil der für die Reise fällig werdenden Kosten trotz des Nichtantritts bezahlen. Im Falle von Reisen, die Vereine bzw. Jugendgruppen betreffen, bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die einfachste Möglichkeit dabei ist, dass jeder einzelne Reiseteilnehmer eine eigene Reiserücktrittsversicherung für seine Person abschließt. Diese Versicherung unterscheidet sich dann nicht von der Reiserücktrittsversicherung eines einzelnen Reisenden. Wie bereits angedeutet, kommt diese Versicherung zum Tragen, wenn Stornokosten aufgrund einer kurzfristig abgesagten Reise entstehen. Diese Kosten übernimmt dann die Versicherung. Wie hoch die Stornokosten ausfallen, kommt grundsätzlich darauf an, wie kurzfristig vor Antritt die Reise vom Teilnehmer abgesagt wird. Die meisten Reiseveranstalter haben hier ein gestaffeltes System, nach dem beispielsweise ein Kostenanteil von 25 Prozent entsteht, wenn der Kunde seine Teilnahme an der Reise innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt absagt. In der letzten Woche vor Reiseantritt werden dann beispielsweise 50 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr fällig, sagt er seine Reise am letzten Tag vor Beginn ab, kann sogar der komplette Reisepreis verlangt werden.
Bei Gruppenreisen bestehen jedoch noch weitere Risikofaktoren. So könnte es passieren, dass der Reiseleiter beziehungsweise Organisator der Reise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder anderer privater Umstände ausfällt. In vielen Fällen kann dadurch die gesamte Gruppe die Reise letztendlich nicht antreten. Auch hierfür gibt es eine spezielle Gruppen-Reiserücktrittsversicherung, die allerdings nur in diesem speziellen Fall einspringt. Sie ist insbesondere auf den Ausfall des Organisators beziehungsweise Reisegruppenleiters zugeschnitten und zahlt demnach keine Versicherungsleistung aus, wenn lediglich ein Teilnehmer der Reise diese nicht antreten kann.
Weiterhin gibt es für Reisegruppen auch einer Reiserücktrittsversicherung, die sich auf jeden einzelnen Teilnehmer der Reise bezieht, aber für die gesamte Gruppe gebucht werden kann. Der Vorteil: Oftmals ist diese Versicherung durch die Aufteilung auf alle Teilnehmer ein ganzes Stück günstiger, als wenn jeder Einzelne eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen würde. Doch Vorsicht: Diese Versicherung springt meist nur in ganz bestimmten Fällen ein, zum Beispiel dann, wenn ein Reiseteilnehmer aufgrund eines Unfalls seine Reise nicht antreten kann. Die persönliche Reiserücktrittsversicherung, wie sie im ersten Abschnitt dieses Artikels beschrieben wurde, umfasst in der Regel einen wesentlich größeren Leistungskatalog - sie zahlt zum Beispiel auch dann Leistungen aus, wenn der Ehepartner oder ein Kind des Reiseteilnehmers kurz vor Antritt krank wird oder einen Unfall erleidet.
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