Versicherungen für Vereine
Informationen für alle, die in der Jugendarbeit, Sportarbeit bzw. einem Ehrenamt tätig sind.

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die normale Haftpflichtversicherung, welche jeder Verein besitzt, deckt in der Regel alle vereinsüblichen Veranstaltungen ab. Dabei kann es sich beispielsweise um regelmäßige Wettbewerbe, Trainings, Besprechungen oder auch in regelmäßigen Abständen abgehaltene Treffen handeln. Bei Veranstaltungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, z. B. Jubiläumsfeiern, Sportwettkämpfe mit öffentlicher Beteiligung oder Aktivitäten, die zusammen mit anderen Veranstaltern abgehalten werden, reicht der Schutz durch die normale Vereinshaftpflicht jedoch oft nicht aus. In diesem Fall sollte eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Schon die deutsche Gesetzgebung sieht vor, dass ein Veranstalter grundsätzlich dazu verpflichtet ist, bei einem Schaden in voller Höhe für dessen Beseitigung aufzukommen. Da im Rahmen solcher Veranstaltungen schnell Schadensummen von vielen tausend Euro entstehen können, ist der zusätzliche Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung auf jeden Fall anzuraten.

Diese Versicherungsform deckt alle Schäden an den Sachen, der Gesundheit und dem Vermögen von Personen ab, die im Rahmen einer solchen Veranstaltung zu Schaden kommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen kombinierte Policen an, bei denen auch ein Schutz gegen Schäden enthalten ist, die durch den Auf- und Abbau des Equipment entstehen, welches im Rahmen der Veranstaltung benötigt wird.

In der Regel muss individuell mit dem Versicherer ausgehandelt werden, wie die einzelnen Teilnehmer der Veranstaltung abgesichert sein sollen. Es besteht hierbei sowohl die Möglichkeit, alle Teilnehmer pauschal in einen Versicherungsvertrag aufzunehmen, andererseits kann aber auch jeder einzelne Teilnehmer namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Letzteres macht allerdings nur dann Sinn, wenn an der betreffenden Veranstaltung ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen, beziehungsweise diese in einem relativ kleinen Rahmen abgehalten wird.

Weiterhin ist es möglich, die Veranstalterhaftpflichtversicherung pauschal für einen bestimmten Zeitraum - zum Beispiel ein Jahr - abzuschließen. Sie gilt dann für alle Veranstaltungen in dieser Zeit, die über die üblichen Aktivitäten hinausgehen. Wer dies nicht möchte, der kann auch für jede einzelne Veranstaltung eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen. Entscheidend ist hierbei auch die Kostenfrage, sie sollte zuvor vom Verein gründlich durchgerechnet werden.


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